Übermittlungssperren
Die Meldebehörde kann Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen erteilen. Die betroffenen Personen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen (Übermittlungssperre).
Die aktuelle amtliche Bekanntmachung zur Widerspruchsbelehrung finden Sie hier.
Einen Muster-Vordruck für Übermittlungssperren finden Sie hier.
Sie können die Übermittlungssperre auch online hier beantragen...