Schiedsamt
Schiedsstellen sollen streitende Parteien nach Möglichkeit vergleichen und ein streitiges Verfahren vor den Gerichten vermeiden.
Das Schiedsamt führt nach dem Hessischen Schiedsamtsgesetz Schlichtungsverhandlungen über bürgerliche Rechtsstreitigkeiten durch. Es ist ferner in Strafsachen die zuständige Vergleichsbehörde.
Schiedsleute werden im Strafverfahren tätig wegen leichterer Straftaten wie zum Beispiel
- Hausfriedensbruch
- Beleidigung
- Körperverletzung
- Bedrohung
- Sachbeschädigung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
Wenn die Staatsanwaltschaft eine Anklage von Amts wegen ablehnt, ist eine Privatklage nur möglich, wenn zuvor ein Sühneversuch vor einer Schiedsstelle gescheitert ist.
In bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten kann eine Klage erst erhoben werden, wenn der Versuch einer außergerichtlichen Einigung vor einer Gütestelle erfolglos geblieben ist.
Für die Tätigkeit des Schiedsamts wird eine geringe Gebühr erhoben. Wer die Tätigkeit des Schiedsamtes beantragt, ist zunächst verpflichtet, die Kosten zu tragen.
Der Schiedsamtsbezirk Steinau an der Straße ist zuständig für die Stadtteile:
Bellings, Hintersteinau, Marborn, Marjoß, Neustall, Rabenstein, Rebsdorf, Sarrod, Seidenroth, Steinau-Innenstadt, Uerzell und Ulmbach