Ortsgericht
Ortsgerichte sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten. Rechtsgrundlagen der Ortsgerichte ist das Ortsgerichtsgesetz.
In Ausübung ihres öffentlichen Amtes sind Ortsgerichte u. a. mit folgenden Aufgaben betraut:
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher und privater Urkunden
- Sicherung von Nachlässen
- Aufstellung von Nachlassinventaren
- Erteilung von Sterbefallsanzeigen
- Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde
- Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen
Für die Amtshandlung des Ortsgerichts werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Ortsgerichte erhoben.