Urkunden
Folgende Urkunden können angefordert werden:
- Geburtsurkunde
- Abschrift aus dem Geburtenregister
- Ausdruck des Geburtenregisters (für Geburten ab 01.01.2009)
- Eheurkunde
- Abschrift aus dem Eheregister
- Ausdruck des Eheregisters (für Eheschließungen ab 01.01.2009)
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Ausdruck des Lebenspartnerschaftsregisters (für Lebenspartnerschaften ab 01.01.2009)
- Sterbeurkunde
- Abschrift aus dem Sterberegister
- Ausdruck des Sterberegisters (für Sterbefälle ab 01.01.2009)
Gemäß § 62 (1) PStG (Personenstandsgesetz) sind Personenstandsurkunden auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Die Gebühr für die Ausstellung einer der o. g. Urkunden beträgt 12,00 €; für ein zweites und jedes weitere Stück, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird, 6,00 €.