Beurkundung Sterbefall
Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.
Grundlage hierfür ist die Sterbeanzeige, in der neben Angaben über den Verstorbenen insbesondere Informationen über den genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind.
Hinsichtlich des medizinischen Teils maßgeblich ist die ärztliche Todesbescheinigung, in der von einem Arzt verbindliche Angaben über Sterbeort und Sterbezeitpunkt gemacht werden.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, sofern ein Bestatter die Formalitäten übernimmt. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und auftragsgemäß in Empfang nehmen.
Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei. Für gesetzliche Zwecke werden drei gebührenfreie Urkunden ausgestellt.
Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden benötigt werden. Die erste Urkunde kostet 12,00 €, jede weitere Urkunde 6,00 €.