Eheschließung | Lebenspartnerschaft
Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor der Eheschließung stattfinden.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen
wenn Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Gemeinde haben, volljährig sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und noch nicht verheiratet oder verpartnert waren:
- Personalausweis oder Reisepass (gültiges Ausweisdokument)
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister
- ggf. Einbürgerungsurkunde - wenn einer der Verlobten nicht von Anfang an die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat, ist die Einbürgerungsurkunde im Original mitzubringen
- bei gemeinsamen Kindern Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister, in das beide Elternteile eingetragen sind.
Wenn einer der beiden bereits verheiratet war
- ist zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen die Eheurkunde der letzten Ehe mit einem Vermerk über deren Auflösung oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister sowie das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk vorzulegen.
Wohnt nur einer der Verlobten im zuständigen Standesamtsbezirk
ist zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen eine erweiterte Meldebescheinigung für den außerhalb der Gemeinde Lebenden von der zuständigen Meldebehörde vorzulegen.
Wohnt keiner der beiden mit Haupt- oder Nebenwohnsitz am gewünschten Eheschließungsort
muss die Anmeldung zur Eheschließung beim zuständigen Standesamt des Wohnortes erfolgen. Nach Feststellung des Standesamtes, dass kein Ehehindernis besteht, kann die Ehe innerhalb von sechs Monaten in jedem deutschen Standesamt geschlossen werden.