Brüder-Grimm-Stadt Steinau an der Straße-Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.steinau.eu/, https://www.steinau.de veröffentlichte Website der Brüder-Grimm-Stadt Steinau an der Straße.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht,
unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des
Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und
§ 4 der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Januar 2024 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website , https://steinau.de mit den zuvor genannten technischen Spezifikationen vollständig erfüllt.
Kein Anwendungsfall
Es liegen keine Inhalte vor, die in den Anwendungsbereich des § 3 Absatz 1 HVBIT fallen.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.01.2024 erstellt. Zuletzt überprüft und aktualisiert: 17.01.2024
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie uns gerne an: Magistrat Stadt Steinau, Telefon (0 66 63) 973-0, Fax (0 66 63) 973-50, E-Mail: magistrat@steinau.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine
zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und
Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de